Frage des Monats
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Neues Datenschutzgesetz – ein Risiko für KMU?
Das neue Datenschutzgesetz (DSG) wird voraussichtlich zusammen mit der vom Bundesrat noch zu erlassenden Datenschutzverordnung (VDSG) am 1. September 2023 in Kraft treten.
Betrifft das DSG auch KMU?
Ja, sämtliche Unternehmen, unabhängig von ihrer Grösse, sind vom DSG betroffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Daten der Kunden, Partner, Lieferanten und Mitarbeiter analog oder digital aufbewahrt werden. Durch die Digitalisierung der Prozesse wird die Menge der zu verarbeitenden Daten in den Unternehmen weiter stark zunehmen. Entsprechend sollten alle Unternehmen das neue DSG umsetzen, das ohne Übergangsfrist am 1. September 2023 in Kraft tritt. Für Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Raum tätig sind und / oder Mitarbeitende aus einem EU-Staat beschäftigen, die DSGVO jedoch noch nicht übernommen haben, ist dies besonders wichtig.
«Das neue DSG trägt dem Konsumverhalten (Online-Shopping, Bezahldiensten usw.), den Kommunikationstechniken, den sozialen Netzwerken, den technologischen Entwicklungen (Digitalisierung, künstliche Intelligenz usw.) sowie den internationalen Standards Rechnung.»
Erbrechtsrevision was ändert sich für mich?
Der Bundesrat hat entschieden, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Für alle Todesfälle ab diesem Datum finden somit die neuen Bestimmungen Anwendung und dies unabhängig davon, ob bereits vor Inkrafttreten der Revision ein Testament verfasst oder ein Erbvertrag abgeschlossen wurde.
Die wichtigsten Änderungen finden Sie in unserem Fachbericht im HEV-Magazin Solothurn Ausgabe September 2022 auf den Seiten 16 und 17.
Bericht Erbrechtrevision – Was ändert sich für mich?
HEV-Magazin Solothurn Ausgabe September 2022