01.11.2019
Eine Frau bestellte bei einem Betreibungsamt im Kanton Aargau einen Auszug aus dem Betreibungsregister über eine andere Person.
Sie forderte die Auskunft «gegen Rechnung». Das Betreibungsamt verlangte 17 Franken für den Auszug und 8 Franken für die Rechnungsstellung. Dagegen erhob die Frau Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau. Sie argumentierte, ein Betreibungsauszug koste pauschal 17 Franken plus allenfalls 1 Franken für die Zustellung. Das Obergericht sah es anders und befand, die Gebühr für die Rechnung sei angemessen und stehe im Gesetz.
(Quelle: Obergericht Aargau, Urteil KBE.2019.1 vom 27. März 2019)
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