
17.02.2025
In der Schweiz unterscheidet man zwischen Subjektsteuern und Objektsteuern:
Subjektsteuern: Diese Steuern berücksichtigen die persönlichen Verhältnis-se einer Person, wie Einkommen, Vermögen oder familiäre Situation. Sie sind auf die Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers abgestimmt. Beispiel: Einkommenssteu-er, Vermögenssteuer
Objektsteuern: Diese Steuern beziehen sich auf einen bestimmten Gegen-stand (Objekt) und berücksichtigen die persönliche Situation des Steuerzah-lers nicht. Beispiel: Mehrwertsteuer, Grundstückgewinnsteuer, Erbschaftssteuer
Kurz gesagt: Subjektsteuern schauen auf die Person und ihre finanzielle Lage, während Objektsteuern nur das zu besteuernde Objekt (z.B. Kauf, Gewinn oder Besitz) im Blick haben.
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