12.10.2016
Hotels, Spitäler, Gefängnisse und Vermieter von Ferienhäusern und -wohnungen müssen Urhebergebühren leisten für den Empfang von Radio und Fernsehen in ihren Gästezimmern.
Das Bundesverwaltungsgericht stellt nun fest, dass diese Gebühren rückwirkend seit dem Jahr 2013 erhoben werden dürfen.
(Quelle: Urteil BVG B3865/2015)
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