28.05.2021
In vielen Familien kümmert sich ein Kind stärker um pflegebedürftige Eltern, das andere weniger.
Sterben nun die Eltern, erben beide gleichviel. Der Einsatz des tätigen Kinds wird beim Erben nicht berücksichtigt.
Um solchen Problemen und darauf resultierenden Konflikten vorzubeugen können folgende Massnahmen ergriffen werden:
- Der Pflegevertrag: Die Eltern setzen einen Pflegevertrag auf und listen detailliert auf, welche Leistungen erbracht werden und die hoch die Entschädigung dafür ist.
- Testament: im Testament kann festgehalten werden, dass das betreuende Kind mehr von Nachlassvermögen erhält als seine Geschwister. Es können auch Kinder auf Pflichtteile gesetzt werden, die keinen Beitrag zur Betreuung der Eltern geleistet haben.
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