Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Unternehmen für Vermögensverwaltung zwei ihrer Kunden den Schaden ersetzen muss, den diese durch ihre Investments erlitten haben.
Einer Pensionierten blieb nur noch ihre AHV-Rente, nachdem ihr Kapital aufgrund der Spekulationen der Vermögensverwaltung von rund CHF 375'000 auf wenige Tausend Franken geschrumpft war. Weil das Unternehmen gegen alle Regeln der Diversifikation verstossen hat, muss es der Frau rund CHF 100'000 zahlen. Ein anderer Kunde der Vermögensverwaltung erhält ebenfalls einen Schadensersatz von CHF 100'000. Die Vermögensverwaltung hat trotz des Auftrages, ein geringes Risiko einzugehen in ein unsicheres Unternehmen investiert.
(Quelle: BGE 4A_45/2016 und 4A_41/2016 vom 20.06.2016)
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