zur Startseite zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt zum Kontaktformular zum Suchformular
Merki Treuhand AG
Martin-Disteli-Strasse 9
4600 Olten, CH
Tel. +41 62 207 30 40
revision@merkitreuhand.ch
AdobeStock 303323021

Sind Geheimhaltungsklauseln zur Lohnhöhe zulässig?

${imgAlt}
13.02.2023

Die schweizerische Lehre und Rechtsprechung sind sich einig, dass Löhne kein Geschäftsgeheimnis darstellen.

Den Mitarbeitenden steht es frei, über die Höhe und Zusammensetzung des eigenen Lohns zu sprechen, was u.a. auch eine Bedingung für den verfassungsmässigen Anspruch auf gleichen Lohn bedingt.

Die Geheimhaltungsklauseln zur Lohnhöhe wirken sich diskriminierend und persönlichkeitsverletzend aus und sind wegen fehlenden Durchsetzungs­möglich­keiten wertlos.


zur Newsübersicht