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Bundesgesetz zur Besteuerung von Telearbeit tritt in Kraft

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27.01.2025

Der Bundesrat hat das neue Bundesgesetz zur Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.

Es ermöglicht die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die Telearbeit im Ausland verrichten. Das neue Gesetz stellt sicher, dass die Schweiz das Recht behält, das Einkommen von im Ausland lebenden Mitarbeitenden, die für Schweizer Unternehmen tätig sind, zu besteuern.


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