31.03.2021
Wer ein überdurchschnittliches Einkommen erzielt, kann zu seinem Vorteil in die Pensionskasse nachzahlen.
Aber bereits bei einem durchschnittlichen Einkommen können Nachzahlungen sinnlos werden. Der Grund dafür sind die Ergänzungsleistungen, die oft höhere verfügbare Einkommen, als die Renten aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Pensionskasse garantieren. Besonders betroffen sind Schweizerinnen und Schweizer in Gemeinden mit hohen Steuern.
(Quelle: comparis)
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