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Merki Treuhand AG
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News

  • 16.08.2016

    Ausnahmsweise Sonntagsarbeit muss mit einem Zuschlag vergütet werden

    Unternehmen, die ausnahmeweise ihre Mitarbeiter am Sonntag arbeiten lassen, sind verpflichtet, einen Lohnzuschlag von 50 Prozent zu bezahlen.

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  • 16.08.2016

    Recht auf Information bei Ablehnung einer Kreditprüfung

    Verschiedenen Unternehmen führen vor dem Verkauf Ihrer Waren sogenannte "Kreditprüfungen" durch.

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  • 16.08.2016

    Nur schriftliche Steuer-Rulings gelten

    Steuerpflichtige bestehen oft auf die mündlichen Zusicherungen mit den Steuerbehörden im Umgang mit Steuer-Rulings.

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  • 16.08.2016

    "per heutigem Datum" in Arbeitszeugnis nur bei fristloser Entlassung

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte einen Fall zu beurteilen, bei dem ein Mitarbeiter ein Arbeitszeugnis mit der Formulierung "das Arbeitsverhältnis endet per heutiges Datum" endete.

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  • 16.08.2016

    Krankentaggeld – persönlicher Schaden und nicht Firmengewinn ist versichert

    Ein Geschäftsführer einer GmbH litt an einem Schulterleiden und konnte nicht mehr alle Arbeiten ausführen.

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  • 16.08.2016

    E-Mail-Einsprachen sind unwirksam

    Ein Mann wollte sich gegen eine Verfügung der Unfallversicherung wehren.

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  • 16.08.2016

    GmbHs gelten nicht als Familienbetriebe

    Familienbetriebe sind von verschiedenen Artikeln des Arbeitsgesetzes ausgenommen.

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  • 16.08.2016

    Unterjährige Meldepflicht für Arbeitnehmer wird aufgehoben

    Der Bundesrat hebt die unterjährige Meldepflicht neuer Arbeitnehmer auf

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  • 16.08.2016

    Nacht- und Sonntagsarbeit: Bewilligungspflicht für Kleinunternehmen?

    Nacht- und Sonntagsarbeit ist in der Schweiz grundsätzlich verboten.

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  • 16.08.2016

    Erbverzichtsvertrag auch bei Vorversterben gültig

    Mit einem Erbverzichtsvertrag verzichtet ein potenzieller Erbe auf seinen Erbanteil. Dabei ist der Verzicht auf den Erbteil auch beim Vorversterben des Verzichtenden für die Nachkommen verbindlich.

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