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15.09.2023
Domain .swiss für natürliche Personen erhältlich
Ab dem ersten Halbjahr 2024 werden neu auch natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Schweizer Staatsbürgerschaft einen Domain-Namen mit der Endung .swiss erwerben können.
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11.09.2023
Kapitalertrag oder Kapitalgewinn? So wird unterschieden
Mit dem Substanzverzehr-Prinzip wird zwischen dem Kapitalgewinn oder dem Kapitalertrag unterscheiden.
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08.09.2023
Entlassung von älteren Mitarbeitenden - ein Bundesgerichtsurteil setzt neue Massstäbe
Beim aktuellen Bundesgerichtentscheid räumt das Gericht erstmals ein, dass seine bisherige Rechtsprechung zur Alterskündigung zu absolut ausgefallen sein. Die Kündigungsfreiheit sei eingeschränkt worden.
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04.09.2023
Zahlungsbelege nach der Erbteilung bis 10 Jahre aufbewahren
Erben haften so lange für allfällige Schulden der verstorbenen Person, bis die zugrundeliegende Forderung verjährt ist.
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01.09.2023
AHV-Revision 2021: Das Wichtigste im Überblick
Die Reform AHV 21 wird auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten.
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28.08.2023
Aargauer lässt sich vom Wallis nicht benachteiligen
Ein Aargauer mit einem Grundstück im Wallis sollte CHF 25 Mindeststeuern an die Gemeinde bezahlen, ein Einheimischer nur CHF 0.15.
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25.08.2023
Unanständige Kündigungen sind nicht missbräuchlich
Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es missbräuchlich sei, einen Mitarbeitenden zu entlassen, nachdem das Unternehmen ihm zugesichert hatte, ihn nicht zu entlassen.
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21.08.2023
Die Entschädigung für eine missbräuchliche Kündigung ist steuerfrei
Wird eine Kündigung missbräuchlich ausgesprochen und erhält der Gekündigte eine Entschädigung ausbezahlt, ist diese Entschädigung steuerfrei.
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18.08.2023
Handlungsbedarf bei Freizügigkeitsguthaben
Am 01.01.2024 wird das neue Gesetz zum Bezug von Freizügigkeitsguthaben (2. Säule) in Kraft treten. Für alle kurz vor der Pensionierung besteht jetzt Handlungsbedarf.
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14.08.2023
Der Wille des Erblassers ist entscheidend
Nur der Wille des Erblassers ist massgebend dafür, ob ein neues Testament ein bestehendes Testament bloss ergänzt oder widerruft. Wer auf das frühere Testament pocht, trägt die Beweislast.
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