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17.08.2016
Arbeitgeber darf privaten E-Mail Verkehr von Mitarbeitenden nicht lesen
Die Überwachung des E-Mail-Verkehrs von Mitarbeitern ist nur zulässig, wenn sie der Aufdeckung von Missbräuchen dient und das mildeste Mittel angewandt wird.
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17.08.2016
Kein Arbeitslosengeld für die vom Chef getrennt lebende Ehefrau
Arbeitete die Ehefrau im Unternehmen des von ihr getrennt lebenden Ehemannes, hat sie kein Anrecht auf Arbeitslosenentschädigung, solange die Scheidung nicht erfolgt ist.
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17.08.2016
Keine Scans – trotzdem zahlen
Unternehmen müssen Pro Litteris Gebühren für das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken zahlen.
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17.08.2016
Revidiertes Firmenrecht am 01.07.2016 in Kraft gesetzt
Am 01.07.2016 ist das revidierte Firmenrecht in Kraft gesetzt worden. Neu kann der einmal gewählte Firmennamen auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden.
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17.08.2016
Pauschalabzüge vom Lohn sind nicht zulässig
Verschiedene Arbeitsgeber versuchen, kleine Missgeschicke wie z.B. zerschlagenes Geschirr im Gastgewerbe, mit pauschalen Abzügen vom Lohn ihrer Mitarbeiter zu kompensieren.
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17.08.2016
Nutzung von nicht gemieteten Parkplätzen gilt als ungerechtfertigte Bereicherung
Das Mietgericht Zürich hatte zu urteilen, wie mit einer Nutzung von Parkplätzen umzugehen ist, die nicht gemietet sind.
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17.08.2016
Mehrere Geschäftsfahrzeuge pro Mitarbeiter verlangen ein Bordbuch
Werden in einem Unternehmen einem Mitarbeiter zwei oder mehr Fahrzeuge zur Verfügung gestellt, muss der Nachweis erbracht werden, dass die Verwendung von zwei Fahrzeugen unternehmerisch erforderlich ist.
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17.08.2016
Den Mitarbeiter überwacht – zählen diese Ergebnisse vor Gericht?
Mitarbeiter, die oft fehlen oder denen der Arbeitgeber Missbrauch unterstellt, werden manchmal überwacht.
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17.08.2016
Einsprache bei missbräuchlicher Kündigung nötig
Ein Unternehmen entliess einen Aushilfsmitarbeiter, der dann beim Arbeitsgericht rund CHF 18'000 Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung forderte.
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17.08.2016
Handschriftliche Vereinbarungen über Nebenkosten sind ungültig
Ein handschriftlicher Vermerk im Mietvertrag "zulasten der Mieter" bezüglich der Bezahlung der Nebenkosten ist nichtig.
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