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Merki Treuhand AG
Martin-Disteli-Strasse 9
4600 Olten, CH
Tel. +41 62 207 30 40
revision@merkitreuhand.ch
Saegesser Daniela 2

Prüfung von öffentlichen Verwaltungen

Als Prüfer von öffentlichen Verwaltungen haben wir eine besondere Sorgfaltspflicht!

Die Einführung des harmonisierten Rechnungslegungsmodells für Kantone und Gemeinden (HRM2) sowie des Schweizer Prüfungshinweises 60 (PH 60) hat zu einer Vereinheitlichung der Rechnungslegung und der Prüfung bei den öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen geführt.

Durch die Anwendung von HRM2 soll die Rechnungslegung möglichst weitgehend ein Bild der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zeigen (True & Fair View). Die finanzielle Berichterstattung wird deshalb auch um zusätzliche Prüfgebiete wie Anlagebuchhaltung, Aufwertung des Verwaltungsvermögens oder Geldflussrechnung erweitert.

Die Prüfung der Jahresrechnung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Normalerweise wird sie durch eine gewählte Kommission vorgenommen. Die Prüfung kann auch im Auftragsverhältnis an eine externe Revisionsstelle vergeben werden. In diesem Fall ist in der Auftragsbestätigung klar festzuhalten, wer was prüft, um Doppelprüfungen oder ungeprüfte Bereiche möglichst zu vermeiden. Um den neuen Anforderungen Rechnung zu tragen, wurde für die Durchführung der Prüfung der Jahresrechnung von Gemeinden der PH 60 erarbeitet. Die Prüfung entspricht nach Art und Umfang grundsätzlich einer Abschlussprüfung gemäss Schweizer Prüfungsstandard, weist aber verschiedene Besonderheiten auf.

Ihre Ansprechperson

Die Revisionen werden von der Solidis Gruppe übernommen.

Was wir bieten

  • Prüfung von Jahresrechnungen
  • Prüfung von Pauschalbudgets und Abrechnungen
  • Buchführung und Controlling
  • Mehrwertsteuerberatung

Publikationen zum Thema

  • noch keine, wir bleiben aber am Ball