Wir haben uns auf die Erstellung und die Prüfung von Konzernrechnungen nach Swiss GAAP FER spezialisiert!
Kontrolliert eine juristische Person eines oder mehrere Unternehmen, ist sie verpflichtet, eine konsolidierte Jahresrechnung (Konzernrechnung) zu erstellen. Die Konzernrechnung ist ein wichtiges Führungsinstrument. Sie erhöht die Transparenz für alle Stakeholder und gibt Klarheit für den finanziellen Zustand einer Unternehmensgruppe.
In einer Unternehmensgruppe sind die Einzelabschlüsse der einzelnen Gruppengesellschaften oft nicht aussagekräftig. Das Eigenkapital wird durch die Beteiligungen verzerrt und die Erfolgsrechnung und der Jahresgewinn werden durch interne Umsätze und Verrechnungen beeinflusst. Dies macht es für das Management schwierig, den effektiven Zustand und die Lage der Unternehmensgruppe zu beurteilen, und die richtigen Entscheide zu treffen. Die Erstellung eines konsolidierten Abschlusses kann einen wertvollen Beitrag zur sicheren Unternehmensführung und damit zum Erfolg der Unternehmensgruppe leisten.
Freiwillige Erstellung der Konzernrechnung
Sofern keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung besteht, kann diese auch freiwillig erfolgen. Durch die erhöhte Transparenz wird das Vertrauen allfälliger Darlehensgeber, involvierter Kreditinstitute und anderer Stakeholder in die Unternehmensgruppe gestärkt.
OR oder anerkannter Rechnungslegungsstandard
In einer Konzernrechnung, die nach OR erstellt wurde, ist es möglich, dass weiterhin stille Reserven enthalten sind.
Im Gegensatz dazu ist bei einer Konzernrechnung, die nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard wie Swiss GAAP FER, IFRS, US GAAP usw. erstellt wurde, das Prinzip von "True & Fair View" einzuhalten. Das heisst, die Bilanzierung und Bewertung erfolgt so, dass eine zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage direkt aus der Konzernrechnung möglich ist.
Was wir bieten
- Konsolidierung nach OR
- Konsolidierung nach Swiss GAAP FER
- Konsolidierung nach IFRS
- Überprüfung der Einhaltung von Rechnungslegungsstandards
- Erarbeitung bzw. Überarbeitung des Konsolidierungshandbuchs
- Erarbeitung bzw. Überarbeitung des Konsolidierungspackages
- Begleitung bei der Konsolidierung
- Schulung der Mitarbeiter