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Eigenmietwert bei leerstehender Wohnung

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01.07.2020

Bei Eigennutzung einer Liegenschaft muss der Besitzer dieser Liegenschaft den Eigenmietwert versteuern, auch wenn die Liegenschaft nicht effektiv bewohnt wird.

Die Besteuerung des Eigenmietwerts entfällt, wenn der Besitzer keinen Mieter findet und die Wohnung deshalb leer steht. Sobald der Besitzer die Liegenschaft verkaufen will, muss er den Eigenmietwert wieder versteuern. Auch muss er nachweisen, dass er effektiv aus der Liegenschaft ausgezogen ist.

(Quelle: Steueramt Kanton Zürich)


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